Die Erklärung:
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Seit 1925 müssen in Deutschland Personenwagen mit zwei in ihrer Wirkung voneinander unabhängigen Bremsen ausgerüstet sein. Bei Fahrzeugen früheren Baujahrs, welche u.U. nur eine Hinterradbremse besitzen, ist keine Nachrüstung für eine Zulassung nötig.
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