Häufig gestellte Fragen
Ab wann ist ein Fahrzeug ein Youngtimer?
Ein Fahrzeug wird ab 20 Jahren als Youngtimer bezeichnet.
Bei Versicherungen kann es allerdings variieren.
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Ab wann ist es ein Oldtimer?
Im allgemeinen wird ein Fahrzeug ab 30 Jahre als Oldtimer bezeichnet.
Bei manchen Versicherungen sind es schon Fahrzeuge ab 25 Jahren.
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Wie kann man diese Zulassen?
Man kann diese Fahrzeuge ganz normal zulassen. Ab einem bestimmten Hubraum lohnt es sich diese als Historische Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen zuzulassen.
Wenn man mehrere Fahrzeuge als sein eigen nennt, kann man diese mit einem 07er-Kennzeichen zulassen.
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Was ist ein H-Kennzeichen?
Das H-Kennzeichen wurde vor einigen Jahren für historisch erhaltenswerte Fahrzeuge eingerichtet. Mit diesem Kennzeichen kann man ein Fahrzeug ganz normal im Straßenverkehr fahren.
Man kann also diese auch als Alltagsauto benutzen, wenn es die Versicherung zulässt.
Momentan sind es 191,00 Euro für ein PKW und 46,00 Euro für ein Motorrad pro Jahr.
Dies ist Hubraumunabhängig, man bezahlt also für einen 8 Liter Hubraum das gleiche wie für ein 1 Liter Hubraum. Darum sollte man vorher Rechnen, ob man nicht mit einer normalen Zulassung besser bei weg kommt.
H-Kennzeichen erkennt man an das H am ende des Kennzeichens.
Vorrausetzungen:
1. Mindestalter des Fahrzeugs 30 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung
2. das Fahrzeug muss über eine gültige Betriebserlaubnis (ABE, EBE) verfügen,
ansonsten ist ein Gutachten nach § 21 StVZO notwendig
3. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 21c StVZO, hierbei
wird die Oldtimereigenschaft festgestellt (Originalität, Erhaltungszustand ...)
4. ist die Anbringung von Normkennzeichenschildern (520 x 110 mm oder 340 x 200
mm) nicht möglich, Vorführung des Fahrzeugs, ggf. zusätzliches Gutachten über die
vorhandene Kennzeichenfläche
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Was ist ein rotes 07er Kennzeichen?
Das 07er-Kennzeichen eignet sich für die Sammler oder Besitzer mehreren Fahrzeugen, egal ob Zweirad oder PKW. Sie sollten älter als 20 Jahre sein.
191.00 Euro Steuern pro Jahr muss man nur bezahlen um ein paar Kennzeichen zu bekommen, mit denen man dann mehrere Fahrzeuge fahren(nicht gleichzeitig) darf.
Es brauch dazu auch nur ein Versicherungsbeitrag bezahlt werden, meist das Fahrzeug mit dem höchsten Hubraum.
Der Nachteil an der Sache ist, dass man diese Fahrzeuge nur zu Veranstaltungen, Probefahrten und Werkstattfahrten fahren darf. Diese Fahrten müssen auch in einem Fahrtennachweisheft protokolliert werden.
Vorteil ist, dass man mit den Fahrzeugen nicht zum TÜV und zur ASU brauch. Sie müssen aber in einem fahrbereiten Zustand sein.
Erforderliche Antragsunterlagen
1. Formloser schriftlicher Antrag auf Zuteilung roter Kennzeichen mit Erklärung,
dass mit dem Fahrzeug an Oldtimer-Veranstaltungen teilgenommen
wird. Falls vorhanden, Mitgliedsausweis eines Oldtimervereins.
2. Personalausweis oder Reisepass
Bei ausländischen Staatsangehörigen auch die Aufenthaltserlaubnis, sowie
eine Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist.
3. Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O,
bei Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragen; Verwendungszweck:
Kfz-Zulassung, rotes Kennzeichen)
4. Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Auskunft über Verkehrsverstöße
des Antragstellers) vom Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg, FAX:
0461/316-1650, Telefon: 0461/3160 oder über das Internet unter www.kba.de
5. Versicherungsbestätigungskarte für rote Kennzeichen.
6. Fahrzeugpapiere, für die ein roter Fahrzeugschein beantragt wird.
7. Kaufvertrag, sofern der Antragsteller nicht als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
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Normale Nummernschilder zu groß? Wie bekommt man ein kleines Nummernschild?
Sie kennen das Problem: das übliche Motorradkennzeichen ist etwas mehr als doppelt so groß wie das damalige oder an ihren amerikanischen Wagen passt kein "normales" PKW-Kennzeichen. Mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung kann ein kleineres Kennzeichen beantragt werden.
Anzugebende Gründe wären zum Beispiel: unzureichende Kennzeichenausleuchtung oder unzureichende Bodenfreiheit.
Man kann auch das Fahrzeug beim TÜV vorführen und ein zusätzliches Gutachten über die
vorhandene Kennzeichenfläche erstellen lassen.
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Was ist wenn man keine Papiere mehr hat?
Es ist einfacher als man denkt.
Beim Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de) lädt man sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung unter der Rubrik Formulare herrunter. Diese füllt man aus und schickt sie wieder zurück zum KBA.
Man bekommt dann per Nachname die Auskunft zurück. Innerhalb eines Monats muss das Fahrzeug zur Vollabnahme zum TÜV. Das Fahrzeug muss also schon TÜV tauglich sein. Danach nur noch zur Zulassungsstelle und diese stellt dann die neuen Papiere aus.
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Was sind Zustandsnoten?
Zustandsnoten beschreiben den Gesamtzustand eines Fahrzeuges in 5 Noten.
Note 1:
Makelloser Zustand. Keine Mängel an Technik, Optik ud Historie (Orginalität). Ein Fahrzeug der absoluten Spitzenklasse. Wie neu (oder besser). Sehr selten!
Note 2:
Guter Zustand. Original oder fachgerecht restauriert. Mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile (Ausnahme: Wenn es die StVZO verlangt).
Note 3:
Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfähig.
Note 4:
Verbrauchter Zustand, eventuell teilrestauriert. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Einige kleinere Teile können fehlen oder defekt sein. Aber: immer noch relativ leicht zu reparieren und zu restaurieren.
Note 5:
Retsaurierungsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert eventuell auch teil- oder komplett zerlegt. Grössere Investitionen notwendig, aber immer noch restaurierbar. Fehlende Teile.
Quellenangabe: OLDTIMER-MARKT, VFW Verlag für Wirtschaftsmedien GmbH & Co. Kg, Lise-Meitner-Straße 2, D-55129 Mainz
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